Förderkonzept der VS Gutau
Lese-Rechtschreib-Schwäche/ Lese-Rechtschreib-Störung
1 a) Schulischer Umgang mit Schülern*innen mit Gutachten Legasthenie (= Lese-Rechtschreib-Störung):
Jeder Lehrer*in ist verpflichtet, sich an die Regeln der Leistungsbeurteilung für Deutsch zu halten, in allen anderen Fächern muss diese Schwäche/Störung ebenfalls berücksichtigt werden. ICD 10 – 81.0
Allgemeine Hinweise zur Erstellung von Arbeitsblättern, Tests oder Schularbeiten:
+ Schriftgröße mindestens Pt. 14, Zeilenabstand 1,5, ev. größere Abstände zwischen den einzelnen Wörtern
(2-3 Leerzeichen)
+ Klare Schrift verwenden, bei der die Großbuchstaben „L“ und „I“ deutlich unterschieden werden können
(in der VS: Schulschrift)
+ übersichtliche Gliederung der Arbeitsblätter (Abstände zwischen den Zeilen halten)
+ klare, gut verständliche Formulierungen verwenden
Hinweise für Schularbeiten und Test:
+ Arbeitsaufträge vorlesen
+ Zeitzugaben für schriftliche Aufgaben gewähren
+ Höraufgaben 2x vorlesen oder eine Audiodatei zur Verfügung stellen
+ Mehrteilige Schularbeiten im Fach Deutsch
Beurteilung „Texte verfassen“
+ Beurteilung erfolgt nach: Inhalt, Sprachrichtigkeit, Ausdruck, Rechtschreibung (Quotient).
+ Im Bereich der Rechtschreibung darf das Kind im schlechtesten Fall mit „Genügend“ bewertet werden.
+ Bewertung nach Rechtschreibkategorien: Fehler der gleichen Kategorie (zB. 10 Fehler bei Doppelmitlauten) werden
als 1 Fehler gerechnet.
Lesen:
+ Differenzierte Lesetexte
+ Hörbücher bzw. Geschichten zum Hören
+ Lesetexte wie bereits unter Punkt „Arbeitsblätter“ erstellen.
+ Umfang der Leseaufgaben reduzieren
1 b) Schulischer Umgang mit Schülern*innen mit Verdacht auf Lese-Rechtschreib-Schwäche
oder Lese-Rechtschreib-Störung:
Kontaktaufnahme mit den Eltern. Aufklärungsgespräch und Möglichkeiten!
Verdacht auf Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Lese-Rechtschreib-Störung:
Schreiben:
+ Spiegelschrift
+ Viele Rechtschreibfehler beim freien Schreiben.
+ auch geübte Wörter werden immer wieder falsch geschrieben
+ Zusätzliche grammatikalische Unsicherheiten
+ Ähnliche Schwierigkeiten in der Fremdsprache
Lesen:
+ Langsames Lesetempo
+ Verwechslung von visuell ähnlichen Buchstaben (b-d, ei-ie)
+ Schwierigkeiten bei der Sinnerfassung
+ Häufige Lesefehler beim lauten Vorlesen
+ Mangelnde Lesemotivation
Vorgehensweise:
Empfehlung einer Testung auf Lese-Rechtschreib-Störung.
Beratungsgespräch
Lehrer*in ist für entsprechende Förderung und Setzung von Maßnahmen verantwortlich. Sie dürfen den Erlass anwenden, wenn oben angeführte Erkennungsmerkmale beim Schüler*in festgestellt wurden. Die Eltern müssen informiert und aufgeklärt werden.
Lehrer*in darf keine Diagnose stellen – siehe Absatz oben!